Im Oktober äusserten ukrainische Geflüchtete in der Schweiz ernsthafte Bedenken, weil seitens der Schweiz unklar war, ob der Schutzstatus S über das Frühjahr 2024 hinaus gewährt bleibt. Es ist sehr unsicher, ob der Krieg in der Ukraine bis dann beendet sein wird. Mit Freude haben wir jedoch aus der Mitteilung des Bundesrates vom 1. November 2023 erfahren, dass der Schutzstatus S bis mindestens März 2025 garantiert ist. In der Medienmitteilung des Bundesrats wurde nicht nur über die Verlängerung des Status S informiert, sondern auch über das Ziel, den Beschäftigungsgrad unter den arbeitsfähigen ukrainischen Geflüchteten bis 2024 von 20% auf 40% zu steigern.
In einem Schreiben an die Bundesregierung und die Kantone drücken ukrainische Geflüchtete und das Flüchtlingsparlament der Schweiz ihre Dankbarkeit für die Verlängerung des Schutzstatus S aus. Sie schätzen auch die erweiterten Integrationsmassnahmen, die darauf abzielen, die Arbeitsbereitschaft in der neuen Umgebung zu erhöhen.
Folgende Forderungen und Vorschlägen formulieren die ukrainischen Geflüchteten in ihrem Brief:
- Verlängerung des Status S: Die Flüchtlinge bitten um eine Verlängerung des Status S um mindestens ein Jahr nach März 2025. Dies würde ihnen mehr Zeit für eine erfolgreiche Jobsuche, Anpassung an den neuen Wohnort, Bildung und den Umgang mit der Unsicherheit über die Zukunft geben.
- Vereinfachung des Anerkennungsverfahrens für Bildungstitel: Die Flüchtlinge betonen die Bedeutung eines beschleunigten Verfahrens zur Anerkennung von Hochschulqualifikationen, um sich schneller in die Schweizer Gesellschaft zu integrieren und die finanzielle Belastung für das Land zu reduzieren.
- Finanzielle Unterstützung für die Integration: Die Ukrainer:innen bitten um die Bereitstellung finanzieller Mittel, um einen effektiven Integrationsprozess zu gewährleisten, einschliesslich intensiver Sprachkurse und beruflicher Umschulung. Dabei wird betont, dass diese Ressourcen nicht auf Kosten der Integrationsprogramme für andere Geflüchtete gehen sollten.
- Partizipativer Dialog bei der Entwicklung von Integrationsmassnahmen: Sie schlagen weiter vor, an einem partizipativen Dialog mit der Regierung, den Kantonen, anderen Interessengruppen und ukrainischen Flüchtlingen teilzunehmen, um die Wirksamkeit der Integrationsmaßnahmen zu optimieren.
In ihrer Stellungnahme hoffen die ukrainischen Geflüchteten auf eine flexible Anerkennung ukrainischer Bildungsqualifikationen und die Prüfung der Möglichkeit einer längeren Verlängerung, um Stabilität zu gewährleisten und eine erfolgreiche Integration zu unterstützen.
Nachdem dieser Dankesbrief vom Flüchtlingsparlament ans Staatssekretariat für Migration SEM geschickt worden war, äusserte dieses die Bereitschaft zu einem Gespräch über die berufliche Integration ukrainischer Flüchtlinge mit Vertreter:innen des Flüchtlingsparlaments. Wir erwarten mit Spannung die Ergebnisse dieser Zusammenarbeit zum Wohl der Geflüchteten in der Schweiz.