Dank den Bundesgeldern für die Integrationsagenda Schweiz kann jeder Kanton mehr Sprachkurse, Arbeitsintegrationsmassnahmen und Schulungsangebote für Geflüchtete anbieten. Jeder Kanton gestaltet sein Angebot aber anders. Der Kanton Zürich hat ausführliche Berichte über die Umsetzung in den Jahren 2021 und 2022 veröffentlicht. NCBI ist ein Mitglied des Runden Tisches «Bildung und Berufsintegration von Geflüchteten und Sans-Papiers im Kanton Zürich» – zusammen mit dem VPOD, dem Solinetz Zürich und weiteren NGOs. Zusammen haben wir eine „Stellungnahme zum «Monitoring-Bericht 2021, Integrationsagenda Kanton Zürich (IAZH)»» herausgegeben.
Roksan Kasem (Flüchtlingsparlament Schweiz) und Markus Truniger (VPOD, Runder Tisch) haben einige Punkte aus der Stellungnahme am 15. November in Zürich am Anlass «Bildungschancen für Geflüchtete» des Runden Tischs präsentiert. Auf einige Hauptpunkte haben sie besonders hingewiesen:
- Die Chancengleichheit fehlt, weil einerseits 28 (2021) resp. 25 (2022) Gemeinden die Integration von keinen Geflüchteten unterstützt haben und weil andrerseits Frauen zwar eher Deutschkurse, aber kaum Arbeitsintegrationsmassnahmen finanziert werden. Dadurch wird die traditionelle Rollenaufteilung (Frau zu Hause, Mann soll arbeiten) unterstützt. Wir vermuten, dass sich gewisse Gemeinden dafür entscheiden, nur eine Person pro Familie zu unterstützen, d.h. den Mann, um Kosten zu sparen.
- Das Budget für die IAZH wurde geplant basierend auf der Anzahl Menschen, die seit 2019 in die Schweiz gekommen sind. Aber was passiert mit den Leuten, die vorher gekommen sind und auch auf Integrationsassistenz angewiesen sind? So gibt es nicht genug Geld, um alle Geflüchtete genügend bei der Integration zu unterstützen. Es braucht mehr Ressourcen. Wenn Geflüchtete eine Ausbildung abschliessen, sind sie nicht mehr von der Sozialhilfe abhängig, was sich für alle lohnt. Ohne Ausbildung beziehen sie weiter Sozialhilfe, insbesondere wenn sie eine Familie haben.
Im Bericht von 2022 steht, dass diese Probleme aus dem Vorjahr weiterhin noch nicht gelöst seien (Seite 4):
- «Chancengleiche Förderung der Geschlechter: 2021 konnte eine leichte Verbesserung bei der Förderung von Frauen erreicht werden. Dennoch bleibt es ein Ziel, die gendersensible Beratung und Förderung zu überprüfen und, wo nötig, Massnahmen zu deren Verbesserung in die Wege zu leiten. Zur Analyse der Gründe für die unterschiedliche Förderung von Männern und Frauen bedarf es weiterer Daten zur Zielgruppe (Elternschaft, Lebensform, Bildungsstand).»
- «Ausschöpfung der Kostendächer: Die den Gemeinden in Form von maximalen Kostenbeteiligungen bzw. kommunalen Kostendächern zur Verfügung gestellten Mittel aus der Integrationspauschale wurden 2022 insgesamt zu 93,5 Prozent ausgeschöpft (17,8 Mio. Franken). Der Ausschöpfungsgrad der Kostendächer durch die Städte und Gemeinden ist weiterhin sehr unterschiedlich. Die Hälfte der Gemeinden förderten über das Kostendach hinaus (+8,47 Mio. Franken, inkl. Finanzierung über Kostenersatz gemäss § 44 SHG) und setzten dafür auch eigene Mittel ein (3,92 Mio. Franken). 25 Gemeinden nutzten die akkreditierten Angebote und somit auch die zur Verfügung gestellten Mittel nicht.»
Neuerdings sollte auch die Arbeitsintegration der ukrainischen Geflüchteten stark gefördert werden. Das Flüchtlingsparlament schlägt vor, dass dies partizipativ erfolgt und dass dazu deutlich mehr Ressourcen nötig sind, damit dies nicht auf Kosten des schon begrenzten Budgets für die Integrationsagenda für andere Nationalitäten stattfindet.