Dialog mit dem SEM: Das Flüchtlings­parlament auf dem Weg zu Verbesserungen

Seit Ende 2021 ist das Flüchtlingsparlament Schweiz mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) im Dialog, um zur effektiven Lösung aktueller Probleme beizutragen. Um Probleme zu lösen und auf drängende Fragen der Flüchtlingsgemeinschaft zu antworten, unterstützt das Flüchtlingsparlament einen offenen Dialog mit dem SEM, sowohl schriftlich als auch mündlich, und freut sich, dass sich dieser zu institutionalisieren beginnt.

Die Themen, die mit dem SEM besprochen werden, betreffen einige der dringendsten Fragen der Geflüchteten in der Schweiz. Dazu gehören:

  • Abgewiesene Asylsuchende: Fragen in Zusammenhang mit abgelehnten Asylanträgen bleiben für uns von hoher Priorität. Es ist geplant, Meinungen mit Vertretern des SEM auszutauschen, um Ideen zur Aktualisierung der Notfallhilfe zu entwickeln und insbesondere Lösungen für Langzeit-Abgewiesene zu suchen. Dies ist insbesondere nach der Ablehnung einer Motion zur Regularisierung von altrechtlichen Fällen durch den Ständerat dringend nötig.
  • Härtefallgesuche: Als Reaktion auf die Anfrage des Nationalrats Clivaz bezüglich kantonaler Anträge auf Härtefälle haben wir das SEM um statistische Daten gebeten. Es ist wichtig für uns zu erfahren, wie viele Anträge von den Kantonen abgelehnt und an das SEM zur Überprüfung weitergeleitet wurden.
  • Betrieb von unterirdischen Unterkünften: Das SEM eröffnet leider weiterhin aufgrund des hohen Zustroms von Asylanträgen unterirdische Unterkünfte, obwohl es erwiesen ist, dass diese der Gesundheit der dort Untergebrachten schadet. Eine Unterbringung in Containern – welche auch problematisch, aber etwas weniger belastend ist – wurde vom Ständerat in der Sommersession abgelehnt. Das ist stossend. Wir erwarten weitere Informationen über den aktuellen Stand und die zukünftigen Perspektiven in diesem Bereich.
  • Gewaltprävention: Immer wieder kommt es in Bundesasylzentren zu Vorfällen von Gewalt; das war auch Thema in den Medien. Als Reaktion darauf wurde eine Meldestelle eingerichtet, die einer Vertretung des Flüchtlingsparlaments im Mai 2023 präsentiert wurden. Es bleiben aber Fragen zur Effektivität der Umsetzung von Massnahmen, zur Zielgruppe und zur Schulung von Mitarbeitenden.
  • Psychologische Betreuung, Programm Ressourcenaktivierung: Das SEM hat das Programm R gestartet, das vom Flüchtlingsparlament begrüsst wird, aber es sieht Herausforderungen wie begrenzte Stabilität (2 Jahre) und eine begrenzte Zielgruppe vor. Eine Konferenz am 29. November wird als wichtiger Schritt zur Diskussion weiterer Schritte betrachtet; das Flüchtlingsparlament wird dort vertreten sein. Einige Schlüsselmassnahmen des Programms sind ebenfalls noch nicht umgesetzt, obwohl die Hälfte der Zeit bereits vergangen ist. Welche zusätzlichen Schritte sind geplant, und wie kann das Flüchtlingsparlament teilnehmen?
  • Es wurde festgestellt, dass in den letzten Gesprächen Fälle von Verwendung retraumatisierender Bilder zur Überprüfung von Folterdaten bei eritreischen Asylsuchenden aufgetreten sind. Es wurde eine Zusammenarbeit zwischen dem SEM und dem Flüchtlingsparlament vorgeschlagen, um diese Kritik in den SEM-Umfragen sorgfältig zu prüfen und ihre Auswirkungen auf die Flüchtlinge zu verhindern.
  • Geflüchtete aus Diktaturen Eritrea und Afghanistan/Dokumentenbeschaffung: In Auch dazu ist das Flüchtlingsparlament mit dem SEM im Gespräch. In Bezug auf die Situation der Geflüchteten aus Afghanistan wurde kürzlich aufgrund eines Gerichtsurteils eine bessere Praxis eingeführt. Wir hoffen, dass dies zu einer zufriedenstellenderen Situation bei der Beschaffung von Dokumenten führen wird.
    Bei den Geflüchteten aus Eritrea zeichnet sich aber leider noch keine Besserung ab – der Besuch auf dem Konsulat in Genf ist weiterhin mit viel Stress, Gefahr und Druck verbunden.
  • Auslandreisen für vorläufig Aufgenommene: Dank unseres Dialogs mit dem SEM hat eines der Mitglieder des «Flüchtlingsparlaments» ein Visum für die Rückkehr erhalten. Wir möchten weitere Fälle bei unserem nächsten Treffen besprechen.
  • Frontex: Leider wurde die Abstimmung über die Ausweitung der Finanzierung an die europäische Grenzschutzorganisation Frontex gutgeheissen – obwohl die Menschenrechtsverletzungen und Push-Backs durch Frontex erwiesen sind. Die Schweizer Vertretung im Frontex-Verwaltungsrat wird vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherung BAZG gestellt. Auf Anraten des SEM sucht das Flüchtlingsparlament das Gespräch mit dem BAZG
  • Familiennachzug für Personen mit F-Status: Zu diesem Thema wurde kürzlich ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gefällt, das die Schweiz verpflichtet, Änderungen beim Familiennachzug vorzunehmen. Das «Flüchtlingsparlament» hat bereits Informationen zu den Plänen und Zeitplänen angefordert, wie die Schweiz dieses Urteil umsetzen wird.

Der institutionalisierte Dialog zwischen dem Flüchtlingsparlament und dem SEM repräsentiert den Wunsch, die Bedingungen für Geflüchtete in der Schweiz zu verbessern. Wir hoffen, dass gemeinsame Anstrengungen zu konstruktiven Veränderungen führen werden, und wir freuen uns auf eine tiefere Zusammenarbeit und Fortschritte in unserem gemeinsamen Dialog.

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