Abgewiesen in der Schweiz

In der Schweiz stehen abgewiesene Geflüchtete vor grossen Herausforderungen, da sie von der Sozialhilfe ausgeschlossen sind und deshalb von unzureichender Nothilfe unterhalb des Existenzminimums leben müssen. Es kann mit Fug und Recht bezweifelt werden, dass ihre Menschenrechte eingehalten werden. Da ihr das Asylantrag abgewiesen wurde, dürfen sie weder Sprachkurse noch andere Bildungsangebote besuchen und keiner Beschäftigung nachgehen. Personen über 16 Jahren dürfen nicht zur Schule gehen oder eine andere Ausbildung absolvieren. Psychologische Hilfe ist spärlich und setzt in erster Linie auf Medikamente und nicht auf umfassende Unterstützung. Bewegungseinschränkungen wie Ein- und Ausgrenzungen sind weit verbreitet und die Mehrheit der Abgewiesenen lebt in Rückführzentren oder Kollektivunterkünften, die insbesondere für Frauen und Kinder Risiken mit sich bringen. Die Zukunftsaussichten, insbesondere für Kinder aus abgelehnten Familien, sind düster, da die Beschäftigungsmöglichkeiten begrenzt sind, die Lebensqualität tief ist und die Gesundheitsversorgung aufgrund eines begrenzten Budgets auf Notfälle eingeschränkt ist. Abgewiesene haben keine offiziellen Papiere – aus Sicht der offiziellen Schweiz halten sie sich zu Unrecht im Land auf – trotzdem bleiben manche von ihnen bis zu 20 Jahre in der Schweiz.

Der Inflationsschub hat zu einem deutlichen Anstieg der Lebenshaltungskosten geführt und stellt gefährdete Bevölkerungsgruppen, wie beispielsweise abgelehnte Flüchtlinge, vor erhebliche Herausforderungen Je nach Kanton ist die Nothilfe anders geregelt. Im Aargau erhalten abgewiesene Asylsuchende Leistungen im Umfang von 7.50 Franken pro Tag, in Basel-Stadt 12.30 Franken, was den finanziellen Standards in der Schweiz bei weitem nicht entspricht. Diese missliche Lage verschärft die Schwierigkeiten dieser Personen, sich unter den vorherrschenden wirtschaftlichen Bedingungen zu behaupten.

Abgelehnte Flüchtlinge in der Schweiz können nach fünfjährigem Aufenthalt in der Schweiz einen Härtefallantrag stellen. Die Bewilligung solcher Gesuche liegt in der Zuständigkeit des jeweiligen Kantons, die weitere Prüfung erfolgt durch das Staatssekretariat für Migration (SEM). Der Prozess unterscheidet sich von Kanton zu Kanton und es ist wichtig zu beachten, dass diese Anträge von Natur aus anspruchsvoll sind und oft nur geringe Erfolgsaussichten haben. Um sich für einen Härtefallantrag zu qualifizieren, sind Kenntnisse einer Landessprache zwingend erforderlich, was ein offizielles Zertifikat von mindestens A2-Niveau erfordert. Um eine positive Antwort zu erzielen, sind jedoch in der Regel höhere Sprachkenntnisse erforderlich, da die Kantone keine Sprachkurse finanzieren. Dies stellt eine erhebliche Herausforderung dar.

Darüber hinaus müssen erfolgreiche Bewerber:innen nachweisen, dass sie in der Lage sind, nach Erhalt ihrer Genehmigung sofort eine Arbeitsstelle zu finden. Dieser Nachweis ist aber sehr schwierig, weil es für Abgewiesene vorher illegal war zu arbeiten. Darüber hinaus erschweren die eingeschränkte Bewegungsfreiheit ausserhalb des Kantons, der fehlende Zugang zu Bildung und zu Integrationskursen die Arbeitssuche zusätzlich.

Doch nur sehr wenige Menschen in der Schweiz wissen von der schwierigen Situation, in der abgewiesene Asylsuchende leben. Aus mehreren Gründen ist es von entscheidender Bedeutung, die Herausforderungen, mit denen abgelehnte Flüchtlinge in der Schweiz konfrontiert sind, zu verstehen und anzugehen.

Erstens steht es im Einklang mit den Grundsätzen der Menschenrechte und stellt sicher, dass auch Menschen, denen das Asyl verweigert wird, menschenwürdige Lebensbedingungen erhalten.

Zweitens trägt die Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse zur sozialen Stabilität bei und fördert eine integrativere Gesellschaft.

Drittens besteht durch die Bereitstellung von Unterstützung für Gesundheitsversorgung, Bildung und Beschäftigung die Möglichkeit, den Kreislauf von Verletzlichkeit und Abhängigkeit zu durchbrechen und es dem Einzelnen zu ermöglichen, einen positiven Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.

Schließlich unterstreicht die Anerkennung der Bedeutung ihrer Herausforderungen das Engagement der Schweiz für humanitäre Werte und fördert einen mitfühlenderen und gerechteren Umgang mit Flüchtlingssituationen.

Deshalb hat NCBI in den letzten Monaten viele Gespräche mit Abgewiesenen sowie mit ihren einheimischen Freund:innen zusammengetragen und wird in den nächsten Wochen die Broschüre «Ausserhalb der Gesellschaft – aber nicht alleingelassen» herausgeben, in denen man diese kennen lernen kann. Diese kann online bestellt werden.

Das Hauptziel des Flüchtlingsparlaments besteht darin, die Stimmen der Geflüchteten zu stärken und sie in einen direkten Dialog zu treten, anstatt sie isoliert zu diskutieren. Unser Ziel ist es, das Bewusstsein für die Herausforderungen, mit denen abgewiesene Flüchtlinge konfrontiert sind, zu schärfen und sicherzustellen, dass diese Informationen ein breites Publikum erreichen. Darüber hinaus sind wir bestrebt, abgelehnte Flüchtlinge zu stärken, indem wir ihnen Wissen über ihre Rechte und Möglichkeiten vermitteln, damit wir bessere Veränderungen herbeiführen können.

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